baumpflege & baumfällung

baumpflege

Das Ziel der Baumpflege ist die Vitalitätserhaltung des Baumes bis ins hohe Alter, die frühzeitige Behandlung von Schäden und Unterstützung der natürlichen Wuchsform. Die Baumpflege ist ein sich stetig weiter entwickelnder Fachzweig des Garten- und Landschaftsbaues. Eine gut geführte Baumpflegefirma ist darauf bedacht immer auf dem neuesten Stand zu sein.

Wesentliche tätigkeiten der baumpflege sind

Baumchirurgie

zur Behandlung von Stammschäden hat in den letzten Jahren an Bedeutung verloren. Bei Stammschäden und Pilzbefall wird der Baum durch Maßnahmen des Baumpflegers unterstützt sich selbst zu helfen.

baumschutz

auf Baustellen zur Verhinderung von Schäden an Wurzel, Stamm und Krone.

Bodenverbesserung

durch Veränderung der Bodenstruktur, einbringen von Nährstoffen und Verbesserung des Bodenluftverhältnisses.

Erziehungsschnitt

auf Baustellen zur Verhinderung von Schäden an Wurzel, Stamm und Krone. Schnittmaßnahmen am Jungbaum um Fehlentwicklungen zu verhindern

Kronenpflege

Schnittmaßnahme zur Erhaltung der arttypischen Kronenform. Schnittmaßnahmen hauptsächlich im Feinastbereich.

kronenauslichtung

Beinhaltet die Kronenpflege mit zusätzlichen Schnittmaßnahmen im Schwachastbereich. Schwachast D > 3 - 5 cm.

kroneneinkürzung

Schnittmaßnahmen im Grob- und Starkastbereich. Grobast > 5 - 10 cm. Sarkast D > 10 cm.

kronensicherung

Unterstützung der Krone durch Verspannung von Ast oder Kronenteilen um ein Ausbrechen zu verhindern.

totholzbeseitigung

bezeichnet das Herausnehmen toter Zweige und Äste aus der Krone.

wurzelfräsarbeiten

an geschädigten Wurzeln um die Schadstellen möglichst gering zu halten.

Baumfällung und wurzelfräsarbeiten

Bei der Fällung von sehr großen Bäumen in sehr beengten Orten mit keinen Zugangsmöglichkeiten zur Beräumung (z.B. komplett umbaute Baumstandorte) kommt unsere Drehleiter zum Einsatz. Mit Hilfe des Leiter kann der Baum in relativ großen Stücken von seinem Standplatz entnommen werden, ohne dass hierzu ein direkter Zugang erforderlich ist. Erlaubt ist das Fällen eines Baumes von Oktober bis einschließlich Februar. In den übrigen Monaten ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Dies gilt auch in Gemeinden, die keine Baumschutzsatzung verabschiedet haben. Diese Regelung sorgt dafür, dass brütende Vögel ihren Nachwuchs ungestört aufziehen können.

Nach dem Fällen bzw. Entfernen eines Baumes bleibt der Wurzelstock als Problem zurück. Der Stock und die auslaufenden Wurzeln sind oft Stolperfallen, bautechnische Hindernisse oder stören einfach die weitere Gartenpflege. Hier kommen unsere Wurzelstockfräsen als „Problemlöser“ zum Einsatz. Das anfallende überschüssige Fräsgut (nach Einebnen der Fräsfläche) kann zum Verfüllen oder Abdecken von Beeten genutzt werden. Selbstverständlich entsorgen wir auf Wunsch das Fräsgut, bringen frischen Oberboden ein und säen die Fräsfläche mit Rasensamen an. Wir bieten auch Flächen Fräsungen sowie das Ausfräsen von Pflanzgräben für Hecken und Pflanzlöchern a

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